Teilnahmebedingungen für das Alumni-Adventskalender Gewinnspiel

Gegenstand

  1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Alumni-Adventskalender“ (nachfolgend bezeichnet als „Kalender-Gewinnspiel“) der OTH Amberg-Weiden, Kaiser-Wilhelm-Ring 23, D-92224 Amberg durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten.

  2. Mit der Teilnahme am Kalender akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

Teilnahmebedingungen des Kalender-Gewinnspiels

  1. Das Kalender-Gewinnspiel beginnt am 01.12.2021 und endet am 24.12.2021.

  2. Teilnahmeberechtigt sind alle Alumni der OTH Amberg-Weiden. Ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der OTH Amberg-Weiden, und alle Personen, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Kalender-Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren.

  3. Unter allen Teilnehmern werden nachfolgende Gewinne einmalig verlost: 1x Bluetooth-Kopfhörer – Jabra Elite 85t, 1x Fitnesstracker – Fitbit Charge 5 und 1x Bluetooth-Tracker (1x Apple Airtag oder 1x Chipolo One).

  4. Die Teilnahme erfolgt durch Registrierung, Klicken auf das aktuelle Türchen und Auswahl der Antwort.

  5. Die Teilnahme am Alumni-Adventskalender der OTH Amberg-Weiden ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

  6. Die Gewinner werden durch Losverfahren bestimmt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Abwicklung

  1. Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle der nächste ausgeloste Teilnehmer. Die Übergabe der Gewinne wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt.

  2. Die Teilnehmer werden zeitnah per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse oder postalisch über die Gewinne benachrichtigt und um Bestätigung gebeten.

  3. Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. ungültige E-Mail-Adressen) ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer.

Gewährleistungsausschluss, Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

  1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Kalender-Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Kalender-Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit aufgrund besonderer Bedingungen die Gestaltung des Kalender-Gewinnspiels und die Teilnahmebedingungen zu ändern, sofern dies für den Veranstalter notwendig und den/die Teilnehmer/in zumutbar ist.

  2. Hierzu können technische Probleme oder Regeländerungen gehören.

  3. Der Veranstalter behält sich vor, das Kalender-Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Der Veranstalter macht von dieser Möglichkeit insbesondere dann Gebrauch, wenn aus rechtlichen oder technischen Gründen (beispielsweise Manipulation, Hackerangriffen, oder Fehler in der Hard- und/oder Software, etc.), eine ordnungsgemäße Durchführung des Kalender-Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Nach Beendigung des Kalender-Gewinnspiels kann dieses für ungültig erklärt werden, wenn aufgrund von Erkenntnissen nicht auszuschließen ist, dass das Kalender-Gewinnspiel manipuliert wurde und dies Einfluss auf das Ergebnis oder die Gewinnchance gehabt haben könnte.

  4. Sofern durch das Verhalten eines Teilnehmers ein vorzeitiger Abbruch bzw. eine vorzeitige Beendigung des Kalender-Gewinnspiels verursacht wurde, kann der Veranstalter von dieser Person Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen.

Teilnahmeausschluss

  1. Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Reglungen, bedient sich ein Teilnehmer unerlaubter Hilfsmittel oder verschafft sich anderweitig durch Manipulation Vorteile oder versucht dies, kann der Veranstalter diesen Teilnehmer vom Kalender-Gewinnspiel ausschließen. In diesem Fall sind sämtliche Ansprüche gegen den Veranstalter, insbesondere auf den Gewinn, ausgeschlossen.

  2. Ebenso kann ausgeschlossen werden, wer unwahre Personenangaben macht.

Haftung

  1. Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 5 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

  2. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

  3. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kalender-Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  5. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.